Besondere Versorgung – Ihre Selektivverträge im Überblick
Im Rahmen der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V ermöglicht der BDOC seinen Mitgliedern die Teilnahme an Selektivverträgen mit führenden gesetzlichen Krankenkassen deutschlandweit. Die BDOC Plus AG übernimmt dabei die gesamte administrative Abwicklung – von der Teilnehmerregistrierung bis zur elektronischen Abrechnung. Nachfolgend finden Sie alle Krankenkassen, mit denen aktuell Verträge bestehen. Wählen Sie Ihre Kasse aus, um weitere Informationen zur Teilnahme zu erhalten.
AOK-Rheinland-Pfalz/Saarland
IVOM Vertrag §140a SGB V
Nicht Bundesweit
Rheinland-Pfalz, Saarland
teilnehmenIKK Classic
IVOM Vertrag §140a SGB V
Nicht Bundesweit
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Westfalen-Lippe
teilnehmenKnappschaft Bahn See
IVOM Vertrag §140a SGB V
Nicht Bundesweit
Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
teilnehmen